Rechtsanwalt Henrik Petry 

Fachanwalt für Insolvenzrecht in Weilburg

> Insolvenzverwaltung

> anwaltliche Beratung und Vertretung von Schuldnern und Gläubigern im gesamten Bereich des Insolvenz- und Sanierungsrechts

Schuldenregulierung, Schuldnerberatung, Beratung und Vertretung im außergerichtlichen- und gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren, Vorbereitung und Einreichung von Insolvenzanträgen, Vertretung von Schuldnern und Gläubigern in Regelinsolvenz- und Verbraucherinsolvenzverfahren.

 

"Jede Wolke hat einen Silberstreif" (englisches Sprichwort: “every cloud has a silver lining”).

Ich unterstütze meine Mandanten dabei, ihren finanziellen Horizont von dunklen Wolken zu befreien.

 

 

 

Beratung von Schuldnern:

Schuldenregulierung, Schuldnerberatung

Eine Schuldenregulierung muss nicht zwangsläufig in ein Insolvenzverfahren münden.

Dieses im Einzelfall zu erkennen, eine maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten und diese in Verhandlungen mit den Gläubigern umzusetzen, ist eine Aufgabe für einen spezialisierten und erfahrenen Berater.

Die Devise lautet: Im Vorfeld gestalten und nicht verwalten.

Herr Rechtsanwalt Henrik Petry berät seine Mandanten im Rahmen der Schuldenregulierung.

 

 

Vertretung von Schuldnern:

Schuldenbereinigungsverfahren, Vorbereitung von Insolvenzanträgen

Nach einer eingehenden Analyse der wirtschaftlichen Lage des Schuldners stellt sich häufig heraus, dass ein Insolvenzverfahren der einzige gangbare Weg zu einer künftigen Schuldenfreiheit und einem wirtschaftlichen Neustart ist.

Herr Rechtsanwalt Henrik Petry vertritt Schuldner im Rahmen eines außergerichtlichen und gerichtlichen Schuldenbereinigsversuchs und bereitet den Insolvenzantrag vor.

 

Vertretung im Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren, Vertretung im Restschuldbefreiungsverfahren

Der Insolvenzverwalter ist nicht der Anwalt des Schuldners, der sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens um dessen rechtliche Belange kümmert.

Der Insolvenzverwalter hat das pfändbare Vermögen des Schuldners bestmöglich zu verwerten. Es bestehen also durchaus gegenläufige Interessen, mit entsprechendem Konfliktpotential.

Beispielhafte Fragestellungen:

Kann der Insolvenzverwalter mein Fahrzeug verwerten?

In welcher Höhe kann mein monatliches Einkommen zur Insolvenzmasse gezogen werden?

Wie erreicht der Schuldner, dass er auf seinem Pfändungsschutzkonto auch über sein dort eingehendes unpfändbares Einkommen vollständig verfügen kann?

Das Feld der möglichen Fragestellungen ist weit und erfordert nicht selten auch die Eigeninitiative des Schuldners.

Aus seiner langjährigen Erfahrung als Insolvenzverwalter und Treuhänder kennt Herr Rechtsanwalt Petry die regelmäßig auftauchenden Problematiken und weiß, wie diese zu lösen sind. 

Herr Rechtsanwalt Petry berät und vertritt Schuldner im Rahmen von Insolvenz- und Restschuldbefreiungs-verfahren.

 

 

Beratung und Vertretung  von Gläubigern:

Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens darf jeder Insolvenzgläubiger seine Forderungen selbst bei dem Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.

Die Klippen. die es zu meistern gilt, offenbaren sich häufig erst, wenn der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet oder eine Forderung, die von der Restschuldbefreiung ausgenommens sein soll, nicht entsprechend zur Insolvenztabelle eingetragen wird.

Herr Rechtsanwalt Petry unterstützt Gläubiger dabei, ihre Forderungsanmeldung sicher zum gewüschten Ziel zu führen.

 

Vertretung im Rahmen von Insolvenzverfahren

Im Rahmen von Insolvenzverfahren neigen manche Gläubiger dazu, ihre Forderungen nach dem Motto "das bringt doch ohnehin nichts" auszubuchen und nicht zur Insolvenztabelle anzumelden oder die Angelegenheit nach der Forderungsanmeldung aus dem Blick zu verlieren.

Hier gilt, wer nicht "mitspielt kann auch nicht gewinnen."

Herr Rechtsanwalt Petry bleibt für seine Mandanten am Ball und unterstützt diese dabei, ihre Gläubigerrechte optimal durchzusetzen.

 

Abwehr von Anfechtungen durch Insolvenzverwalter

 Es kommt nicht selten vor, dass Gläubiger, die im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens noch Zahlungen erhalten haben, später durch den Insolvenzverwalter aufgefordert werden, die erhaltenen Zahlungen an die Insolvenzmasse zurück zu erstatten.

Das Anfechtungsrecht ist eine sehr spezielle und komplexe Materie, die insbesondere für denjenigen, der erstmals oder selten damit konfrontiert ist, schwer nachzuvollziehen ist.

Jetzt muss guter Rat nicht unbedingt teuer sein. Ein schlechter Rat und eine selbstangefertigte Antwort können jedoch leicht teuer werden.

Fehler bei der Abwehr von möglichen Anfechtungsansprüchen können jedoch vermieden werden.

Herr Rechtsanwalt Henrik Petry prüft Anfechtungsansprüche und unterstützt seine Mandanten bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

 

 

21 Jahre

Erfahrung im Bereich des Insolvenzrechts.

14 Jahre

Regelmäßige Bestellung zum Insolvenzverwalter, Treuhänder und Sachverständigen durch verschiedene Insolvenzgerichte.

13 Jahre

Fachanwalt für Insolvenzrecht.

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